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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Königslutter/Elm, Friedhof Helmstedter Str.

Auf dem Friedhof Helmstedter Straße ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 121 deutsche Soldaten beider Weltkriege
- in einem großen Gräberfeld im ersten Friedhofsdrittel links vom Hauptweg 105 Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die während der Kriegsjahre und danach in den Lazaretten von Königslutter verstarben;
- in einem kleinen Grabfeld, umzäumt von einer Hecke, rechts hinter der Kapelle 16 Soldaten des Ersten Weltkrieges, ebenfalls im Lazarett Verstorbene.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Königslutter/Elm, Friedhof Helmstedter Str.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.