KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Königsmoor, Kriegsgefangenenfriedhof
Auf diesem gepflegten Kriegsgefangenenfriedhof ruhen insgesamt 18 Tote des Ersten und Zweiten Weltkrieges.
Es handelt sich um:
– 5 belgische Soldaten
– 6 russische Soldaten
aus dem Ersten Weltkrieg, deren Namen bekannt sind, sowie um weitere
- 7 unbekannte russische Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg.
Sie alle wurden Opfer des Arbeitseinsatzes als Kriegsgefangene in der Moorversuchs- und Landwirtschaft während beider Weltkriege
Fotos: Volker Fleig 2015
Auf dieser Kriegsgräberstätte hat der Volksbund Niedersachsen im Jahr 2008 eine Geschichts- & Erinnerungstafel aufgestellt, die Ihnen weitere Informationen anbietet.
Bilder von Königsmoor, Kriegsgefangenenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.