KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lamstedt - Hackemühlen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gemeinschaftsgrab in der 9. Reihe links - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
Im Einzelnen:
- 4 unbekannte russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918 sowie
- 2 unbekannte polnische Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter, verstorben bereits 1940.
Über ihr Namen, ihr Schicksal und die Umstände ihres Todes ist nichts weiter bekannt.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Lamstedt - Hackemühlen, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.