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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Langelsheim - Lautenthal, Unterer Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 26 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter verschiedener ost- und südosteuropäischer Nationalität aus beiden Weltkriegen in einer langen Grabreihe im vorderen Teil des Friedhofs an der linken Begrenzung vom Eingang Friedensstr. Die Gräber sind gepflegt, die lange Reihe von Holzkreuzen wirkt beeindruckend. Im Einzelnen ruhen hier:
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges
- 25 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter sowjetischer, polnischer, jugoslawischer und tschechicher Herkunft, davon 6 Frauen, die während des Zweiten Weltkrieges in Lautenthal eingesetzt waren. 8 von ihnen starben in den Jahren 1942 - Anfang April 1945. Die übrigen starben nach ihrer Befreiung durch US-Truppen im Zeitraum 13.- 20. April 1945. Über die Ursache ihres Todes gibt es bisher nur Vermutungen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit in den Rüstungsbetrieben und Bergwerken im Westharz siehe:

- Friedhart Knolle: NS - Zwangsarbeiterlager im Westharzgebiet

- www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/54

 

 

Bilder von Langelsheim - Lautenthal, Unterer Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.