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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Langelsheim, Städtischer Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 14 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 2 Gräberfeldern. Im Einzelnen:

- 1 Gräberreihe mit 5 deutschen Soldaten & 1 Arbeitsdienstmann hinter dem Ehrenmal am westlichen Friedhofseingang. Wo und wie sie gestorben sind, geht aus der Gräberliste nicht hervor.
- 1 Gräberreihe mit 8 polnischen Zwangsarbeiter/ -innen. Sie starben alle im Zeitraum 15. - 28. April 1945. Auch hier gehen Todesort & -umstände aus der Gräberliste nicht hervor. Langelsheim wurde bereits am 10./11. April 1945 durch US-Truppen kampflos besetzt.
Beide Gräberfelder machen einen sehr gepflegten Eindruck, offensichlich wurden die Grabsteine fasst alle erst kürzlich ersetzt.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit in den Rüstungsbetrieben und Bergwerken im Westharz siehe:

- Friedhart Knolle: NS - Zwangsarbeiterlager im Westharzgebiet

- www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/54

 

 

Bilder von Langelsheim, Städtischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.