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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lastrup, Kriegsgräberstätte an der St. Peter Kirche

Hinter der St. Peterskirche ruhen in einer eindrucksvoll gestalteten Kriegsgräberstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 19 Tote des Ersten Weltkrieges.
Im Einzelnen:

- 15 deutsche Soldaten verschiedener Truppengattungen,die aus Kriegsgebieten und Lazaretten nach hier überführt wurden;
- 4 russische Kriegsgefangene, die in den Jahren 1915 - 1919 verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Lastrup, Kriegsgräberstätte an der St. Peter Kirche

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.