KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lauenau - Feggendorf, Nienstedter Waldfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns jetzt vorliegenden Informationen - auch 18 Kleinkinder von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiterinnen, die 1944/45 im heutigen Landschulheim Nienstedt an Vernachlässigung verstorben sind.
In den Jahren 1943 bis 1951 bestand in Nienstedt im Landschulheim der Herschelschule Hannover ein Ausweichkrankenhaus der hannoverschen "Kinderheilanstalt" in der Ellernstraße 10.
Unter den extremen Bedingungen der späten Kriegs- und frühen Nachkriegszeit überlebten sehr viele der eingewiesenen Kinder den Aufenthalt nicht. Während ein Teil der Verstorbenen von ihren Eltern abgeholt und in ihre Wohnorte überführt wurde, fanden viele auf dem nahe gelegenen Waldfriedhof ihre letzte Ruhe. Über die Herkunft der hier bestatteten Kinder gab es lange Diskussionen. Aussagen, dass auf dem Waldfriedhof neben deutschen auch ausländische Kinder bestattet worden waren, hatten in der Bevölkerung nicht verstummen wollen. Während auf dem Gedenkstein vor dem Gräberfeld allein von "Flüchtlingskindern" aus der Nachkriegszeit die Rede ist, gibt es jetzt, dank der Forschungsarbeit des Hamelner Heimatforschers Gelderblom eindeutige Hinweise auf die Existenz von Bestattungen bereits während des Krieges, darunter auch von zahlreichen ausländischen Kindern. Dabei handelt es sich um Säuglinge und Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen.
Nachgewiesen und namentlich bekannt sind:
- 2 belgische Kleinkinder,
- 9 polnische Säuglinge/Kleinkinder
- 7 Säuglinge/Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen aus der ehem. Sowjetunion.
Sie alle starben an Hunger, Krankheit und Verwahrlosung.
Der im 2. Weltkrieg angelegte Waldfriedhof der "Kinderheilanstalt" wurde wahrscheinlich im Jahre 1966 eingeebnet. Das Planieren von Kriegsopfer-Friedhöfen war in der frühen Bundesrepublik nicht selten, geschah aber entgegen der schon damals gültigen Gesetzeslage. Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sieht den dauernden Bestand der Gräber von Kriegsopfern vor.
Der vom Verein Schullandheim Nienstedt der Leibnizschule Hannover e.V. im Jahre 2001 dankenswerterweise gesetzte Gedenkstein erinnert an die gestorbenen Flüchtlingskinder. Die Datenlage lässt es jetzt zu, auch der anderen Opfergruppen zu gedenken, die hier bestattet wurden – der ausländischen Kinder, aber auch der so sehr zahlreichen Kinder aus Hannover und Umgebung.
Fotos: Volker Fleig 2015
Der Friedhof ist seit Mai 2013 jetzt auch offiziell als Kriegsgräberstätte nach dem Gräbergesetz anerkannt. Eine würdige Gestaltung des Friedhofs sowie die Aufstellung einer Geschichts- & Erinnerungstafel, die dem derzeitigen Forschungsstand entspricht, wurde zum 1. Juli 2015 abgeschlossen.
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier ruhenden Kinder siehe:
Forschungen des Historikers Bernhard Gelderbloom, Hameln:
- www.geschichte-hameln.de/erinnerungsorte/nienstedt
Vom Volksbund Niedersachsen 2015 aufgestellte Geschichts- & Erinnerungstafel
Bilder von Lauenau - Feggendorf, Nienstedter Waldfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.