KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lauenförde, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen -nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 30 Tote des Zweiten Weltkrieges in einem Gräberfeld in der Nähe des Friedhofseingangs in Einzel- und Sammelgräbern:
- 27 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges mit unterschiedlichen Todesdaten, davon 20, die am 8. April 1945 während der Kämpfe um Lauenförde unter nicht geklärten Umständen ums Leben kamen sowie
- 3 deutsche Zivilpersonen, vermutlich umgekommen bei Luftangriffen am 22. Febr. 1945
Hinter den Kriegsgräbern die kreisrunde Gedenkstätte für die Lauenförder Opfer der Weltkriege.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis zu den Endkämpfen an der Weser im Raum Lauenförde - Beverungen im Zeitraum 6. - 8. April 1945 siehe
- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat…bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 72 f.
Bilder von Lauenförde, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.