KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lehre, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - im mittleren Friedhofsteil rechts insgesamt 11 Tote des Krieges und der Gewaltherrschaft:
- in einem Doppelgrab 2 deutsche Soldaten, gefallen am 12. April 1945 im Raum Lehre;
- In einer Reihengrabanlage insgesamt 9 sowjetische Zwangsarbeiter aus dem Lager der Heeresmunitionsanstalt Lehre, verstorben in den Jahren 1942 - 45.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen zur Heeresmunitionsanstalt Lehre und zum Schicksal der dort eingesetzten Zwangsarbeiter finden Sie bei
Bilder von Lehre, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.