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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lehrte - Neuer Evangelischer Friedhof

Auf dem neuen Lehrter Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in meheren Grabfeldern insgesamt 213 Opfer der Weltkriege und der Gewaltherrschaft: deutsche Soldaten, zivile deutsche und ausländische Bombenopfer sowie Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene verschiedener Nationalität:
- 25 Soldaten des Ersten Weltkrieges,
- 58 deutsche Soldaten und zivile deutsche Opfer von Lufangriffen
- 130 meist sowjetische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene,von denen einige erst nach Kriegsende verstorben sind.
Das Gräberfeld mit den noch vorhandenen Grabsteinen und einem Gedenkstein befindet sich in keinem guten Zustand, die Inschriften sind verwittert und teilweise unleserlich. Es fehlt die bis 2010 noch vorhanden gewesene Informationstafel.

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit in Lehrte und zu den Grabstätten auf den drei Lehrter Friedhöfen finden sie im "Projekt Zwangsarbeit" des Arbeitskreises für Regionalgeschichte, Neustadt a. Rbge.

Bilder von Lehrte - Neuer Evangelischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.