KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lemwerder - Altenesch, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- am Weg zur Kirche rechts 3 nebeneinander liegende Gräber mit 1 deutschen Soldaten und 2 deutschen Zivilpersonen,
- im linken vorderen Friedhofsteil 1 Doppelgrab mit 2 Frauen und 1 Einzelgrab mit 1 wahrscheinlich polnischen Zwangsarbeiterin.
Alle hier Ruhenden sind möglicherweise durch Luftangriffe auf die Werften und die Flugzeugwerke in Lemwerder um den 23. April 1945 ums Leben gekommen. Genauere Einzelheiten über die Todesumstände sind nicht bekannt.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Lemwerder - Altenesch, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.