KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lemwerder, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer vorbildlich angelegten und gepflegten Gräberstätte am Hauptweg rechts in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 31 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, im Lazarett 1918 verstorben,
- 2 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, im Lazarett 1940 verstorben,
- 16 deutsche Zivilpersonen, ums Leben gekommen bei einem Bombenangriff am 8. Oktober 1943 sowie
- 11 Kriegsgefangene / Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, verstorben 1943 - März 1945.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Lemwerder, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.