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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lengede - Broistedt, Ev.- luth. Friedhof, alter Teil

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft. Die Grabstellen und Kennzeichnungen sind in einem gepflegten Zustand.
Im Einzelnen:
- am Weg zur Kapelle ein Doppelgrab mit 1 sowjetischen Kriegs- und 1 polnischen Zivilgefangenem
- im linken Teil fast an der linken Begrenzung 1 Einzelgrab eines 17 jährigen deutschen Soldaten, der am 10.04.1945 in Broistedt gefallen ist sowie 1 Sammelgrab mit 1 sowjetischen, 1 polnischen sowie 2 unbekannten Kriegsgefangenen/Zwangsarbeitern.

Fotos: Volker Fleig 2012

Hintergrundinformationen & Quellenhinweise zu den Verhältnissen in Broistedt 1945 sowie zu den Toten auf diesem Friedhof finden Sie in der

- Broistedter Ortschronik

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.