KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lichtenstein/Sachsen, Laurentiusfriedhof
In der Lichtensteiner Bürgerschule befand sich 1944/45 ein Lazarett. Die 71 dort verstorbenen deutschen Soldaten wurden im oberen Teil des St. Laurentius-Friedhofes beigesetzt. Bis in die 60er Jahre wurden die meisten Gräber von Lichtensteiner Einwohnern gepflegt. Allmählich verfielen sie, und die gesamte Anlage verwilderte. 1991 bis 1993 wurde durch den Volksbund, das Landratsamt Hohenstein-Ernstthal und die Friedhofsverwaltung die Anlage neu gestaltet.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.