KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lingen, Alter Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen im hinteren Teil in einem mit einer Hecke umsäumtem Gräberfeld - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 34 Tote des Ersten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 30 deutsche Soldaten, die meisten 1917 im Lingener Lazarett ihren Verwundungen erlegen oder nach hier überführt,
- 4 russische Kriegsgefangene, verstorben 1915 - 1917.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Reservelazarett Lingen
siehe:
- Heimatverein Lingen - "Das Reservelazarett Lingen im Ersten Weltkrieg"
Bilder von Lingen, Alter Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.