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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Linnich-Gemeindefriedhof

Die ersten auf dieser Kriegsgräberstätte beigesetzten deutschen Soldaten starben im Jahr 1941 an ihren Verwundungen im Reservelazarett Linnich. Es sind aber auch 41 Bürger dieser Stadt bestattet, die durch Luftangriffe getötet wurden. Die meisten der hier beerdigten Soldaten fielen in den Abwehrkämpfen an der Rur vom September 1944 bis Februar 1945. In den zum Stadtbezirk gehörenden Ortschaften Gereonsweiler, Gevenich, Hottorf, Körrenzig, Rurdorf und Tetz sind weitere 115 Kriegstote beigesetzt.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 254 Kriegstote des II. Weltkrieges.

248 deutsche
6 sonstige

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.