KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Löningen - Helmighausen, Kriegsgefangenenfriedhof
Auf diesem, von der Gemeinde liebevoll gepflegten Kriegsgefangenenfriedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 107 sowjetische und 2 polnische Kriegsgefangene des 2. Weltkrieges aus dem Gefangenenlager Helmighausen II.
Die Gefangenen wurden zum Ausbau der Reichsstr. 214 im Raum Löningen eingesetzt. Viele starben aufgrund der schweren Arbeitsbedingungen, mangelhafter Hygiene und Ernährung sowie durch Fleckfieber.
Foto: Volker Fleig 2014
Weiterführende Informationen zum Schicksal der Kriegsgefangenen und zur Geschichte dieses Friedhofes finden Sie auf der Homepage der St.- Ludgeri - Schule Realschule Löningen
Bilder von Löningen - Helmighausen, Kriegsgefangenenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.