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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Löningen, Kriegsgräberstätte Brockhöhe

Auf dieser beeindruckenden Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt
- 37 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges von Heer,Luftwaffe und Marine, die, bis auf wenige Ausnahmen, alle um den 11. April 1945 während der Kämpfe im Raum Löningen gefallen sind. Einer von ihnen blieb unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der auf diesem Friedhof vom Volksbund Niedersachsen im Jahr 2005 aufgestellten Geschichts- und Erinnerungstafel

Bilder von Löningen, Kriegsgräberstätte Brockhöhe

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.