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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lohne, Kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 25 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in mehreren Gräberstätten.
Im Einzelnen:
In Friedhofsmitte - erkennbar an 3 großen Findlingen - die Grablage von
- 15 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges, die im Lohner Lazarett gestorben sind und hier begraben wurden.

Im rechten Teil an der Friedhofsmauer die Gräber von
- 2 deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die im Juli 1945 verstorben sind

Vor der neuen Kapelle an der Ölberg-Grotte mehrere Einzelgräber von Kriegsgefangenen/Zwangsarbeitern
- 1 polnische Zwangsarbeiterin
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918
- sowjetischer Kriegsgefangener des Zweiten Weltkrieges sowie
- einige weitere Gräber ohne Bezeichnung.

Gepflegt ist nur das Grab der polnischen Zwangsarbeiterin. Auf dieses Grab wird auch auf dem Friedhofsplan hingewiesen. Die genaue Anzahl der weiteren Gräber bleibt unklar.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Lohne, Kath. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.