KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Lüdenscheid-Evangelischer Friedhof Am Wehberg
Auf dem Friedhof am Wehberg - ursprünglich für Gefallene des I. Weltkrieges - haben nach Erweiterung der Anlage (15.07.1956) auch Kriegstote des II. Weltkrieges ihre letzte Ruhestätte bekommen. Es waren junge Soldaten, die in den Kämpfen bei Lüdenscheid gefallen waren und Verwundete, die in den Lazaretten ihren Verletzungen erlagen. Aber auch Bürger der Stadt wurden Opfer.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 328 deutsche Kriegstote.
I. WK: 97
II. WK: 231
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.