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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lüneburg, Nord-West-Friedhof

Auf diesem Friedhof in der Nähe des ehem. Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg steht in der Nahe des zweiten Eingangs seit 1985 ein Findling, der an die über 200 Erwachsenen und Kinder erinnert, die im Rahmen des Euthanasieprogramms ab 1941 wegen ihrer geistigen Behinderung zu Tode gebracht wurden. Niemand kennt die genaue Anzahl der hier Bestatteten, die Kindergräber sind sind inzwischen eingeebnet und zum Teil überbettet worden.

Ein weiteres Gräberfeld mit Namenstafeln für 84 Erwachsenengräber ist geblieben. Es ist allerdings nicht mehr feststellbar, ob dort Euthanasieopfer, Kriegsgefangene, Fremdarbeiter oder KZ-Häftlinge aus Bergen-Belsen liegen, die nach ihrer Befreiung trotz aller Pflege an Entkräftung, Seuchen oder Falschernährung starben.

Quelle: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Kreisverband Lüneburg (Hrsg), Kriegsgräber, Gedenkstätten und Mahnmale im Landkreis Lüneburg, Husum 1999
Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zum Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten zum Schicksal der hier Ruhenden finden Sie auf der Web-Seite der/des

- Bildungs- und Gedenkstätte "Opfer der NS-Psychiatrie" Lüneburg

- denktag2004.denktag-archiv.de

Bilder von Lüneburg, Nord-West-Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.