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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lüneburg, Zentralfriedhof

Auf dem Zentralfriedhof Lüneburg ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 851 Kriegstote in 6 Ehrenhainen:
- Ehrenhain I für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges: 112 Gräber für in Lüneburger Lazaretten verstorbenen deutschen Soldaten, davon 98 Lüneburger.
- Ehrenhain II für bis Mai 1945 in Lüneburger Lazaretten verstorbene deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges: 168 Gräber in der Westverlängerung des Ehrenhains I.
- Ehrenhain III für gefallene und in Lazaretten verstorbene deutsche Soldaten, Belegung ab März 1945: 338 Gräber.
- Ehrenhain IV für in Lüneburger Krankenhäuser verstorbene Hamburger Bürger, Verletzte der 4 schweren Luftangriffe auf Hamburg 1943: 107 Gräber.
- Ehrenhaine V & VI für in und um Lüneburg verstorbene Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter vieler Nationen: 126 Gräber.

Fotos zeigen die Ehrenhaine I - VI, Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen und historische Hintergründe zum Schicksal der hier Ruhenden finden Sie auf der

- Web-Seite der Geschichtswerkstatt Lüneburg

- Nils Köhler: "Zwangsarbeit in der Lüneburger Heide. Organisation und Alltag des Ausländereinsatzes 1939-1945". Verlag für Regionalgeschichte. Gütersloh 2003,

Zur militärischen Lage im Raum Lüneburg Ende April 1945 siehe

- Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe", 2. Aufl.,Walsrode 1989, S. 483 ff

Einen Friedhofsplan mit eingezeichneten Kriegsgräberstätten finden Sie hier

Bilder von Lüneburg, Zentralfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.