KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Meppen - Groß Fullen, Ausländischer Kriegsgräberfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - etwa 1600 -1700 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- ca. 1500 im Emsland verstorbene Kriegsgefangene der ehem. Sowjetunion,
- 137 namentlich bekannte Tote aus verschiedenen Staaten.
Fotos: Sabine Schotte 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Lager X Fullen
siehe Webseite der
Bilder von Meppen - Groß Fullen, Ausländischer Kriegsgräberfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.