KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Moormerland - Kolonie Veenhusen, Ev.- ref. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in Einzelgräbern vor dem Mahnmal für die Toten der Weltkriege in Friedhofsmitte am Hauptweg - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 5 deutsche Soldaten von Heer und Marine. Sie alle fielen am 28. April 1945 in den letzten Kämpfen. Einer von ihnen blieb unbekannt.
Die Inschriften auf den Steinkreuzen sind verwittert und nur noch schwer lesbar.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Moormerland - Kolonie Veenhusen, Ev.- ref. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.