KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Moormerland - Tergast, Ev.- ref. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen am Mahnmal für die Kriegstoten und Vermissten der Gemeinde Tergast - nach den uns vorliegenden Informationen - 9 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 9 junge Marinesoldaten, die bei Tergast am 2./3. Mai 1945 im Kampf mit Teilen der 3. Kanadischen Infanteriedivision gefallen sind.
Es gibt aber auch Hinweise, dass einige Soldaten von ihrem Zugführer während der Kämpfe wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung erschossen wurden.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Geschehnissen in und um Tergast Anfang Mai 1945
siehe:
Bilder von Moormerland - Tergast, Ev.- ref. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.