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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Münster-Waldfriedhof Lauheide

Die ersten Beisetzungen waren Soldaten, die im Dezember 1941 in Lazaretten der Stadt starben. Viele der heute hier ruhenden Kriegstoten sind Einheimische, die durch Luftangriffe auf Münster im Oktober 1943 und im September 1944 getötet wurden; darunter 215 Frauen und 40 Kinder. Auf dieser Anlage sind auch 28 Ausländer bestattet. Etwas abgesetzt davon befindet sich eine Kriegsgräberstätte für 77 polnische und 164 russische Kriegstote. Im Nordosten des Waldfriedhofes wurde 1946 von den alliierten Streitkräften ein 0,63 ha großes Gelände für 740 britische Kriegstote angelegt. Darunter befinden sich 82 Kriegstote ziviler Organisationen, die den Toten der kämpfenden Truppe gleichgestellt wurden. Dieser Friedhof wird von der Commonwealth War Graves Commission (CWGC) gepflegt und erhalten.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 1147 Kriegstote II. Weltkrieges.

897 Deutsche
159 ehem. sowjet. Uion
77 Polen
14 Niederländer

Bilder von Münster-Waldfriedhof Lauheide

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.