KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Neetze, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen im rechten vorderen Teil unmittelbar am 1. Eingang rechts von der Einfahrt zur Kapelle in einer Reihengrabanlage - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 deutsche zivile Bürger/-innen, Flüchtlinge aus den Ostgebieten, davon 2 Kinder, die im Zeitraum 13. - 20. April 1945 in Neetze und Umgebung durch Luftangriffe oder Kampfhandlungen ums Leben kamen.
Die Gräberstätte ist in keinem guten Zustand. Mehrere Grbsteine sind umgefallen.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Neetze, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.