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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Neu Darchau - Drethem, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Ihre Gräber sind bis auf 1 Grab nicht mehr zu finden. Wahrscheinlich wurden sie eingeebnet.
Im Einzelnen:
- 2 deutsche Soldaten,
- 1 polnische Zwangsarbeiterin
- 3 deutsche Frauen
Ihre Gräber sind nicht mehr vorhanden.
- 1 10-jähriges Flüchtlingskind, das am 28. 7. 1945 beim Durchschwimmen der Elbe ertrunken ist.

Nicht in der Gräberliste aufgeführt ist das Grab 1 Flüchtlings aus Ostpreussen, der 1948 starb (Bild)

Fotos: Volker Fleig 2014
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Bilder von Neu Darchau - Drethem, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.