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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Neu Wulmstorf - Elstorf, Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhten ursprünglich - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkriegesund der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 2 namentlich bekannte sowjetische Kriegsgefangene in einem Doppelgrab in der Ecke links vom Haupteingang, verstorben 1944/45
Nicht in der offiziellen Gräberliste erfasst aber die Bestattungen auf diesem Friedhof in den Unterlagen nachweisbar 4 Säuglinge/Kleinkinder:
- 1 Kind einer polnischen sowie- 1 Kind - Name unbekannt - einer ukrainischen Zwangsarbeiterin, alle verstorben 1944,- 1 Kind einer nach Elstorf geflohenen Niederländerin, verstorben im Oktober 1944- 1 Kind einer deutschen Flüchtingsfamilie aus Ostpreussen, das nach Ankunft in Elstorf im März 1945 verstarb.

Die Gräber der Kinder wurden vermutlich vor Jahren widerrechtlich eingeebnet und existieren nicht mehr. Eine Gedenktafel mit den Namen
und Daten der Kinder wurde bisher nicht aufgestellt.

Fotos: Dieter Pintatis, Kirchengemeinde Elstorf

Quellenhinweis zum Schicksal der hier Ruhenden siehe auf der Homepage der Elstorfer Kirchengemeinde im Menü Geschichte:

Sondergräber auf dem Friedhof Elstorf

Bilder von Neu Wulmstorf - Elstorf, Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.