KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Neustadt a. Rbge. - Borstel, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem sehr gepflegten Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Kriegstote:
- 2 deutsche Soldaten, gefallen am 22. März 1945, vermutlich abgeschossene Luftwaffensoldaten im hinteren linken Friedhofsteil.
- 1 unbekannter Toter, vermutlich ein sowj. Zwangsarbeiter, hinten rechts an der Friedhofsmauer
Die beiden übrigen Kriegsopfer ruhen möglicherweise in Familiengräbern oder sind mittlerweile eingeebnet worden..
Fotos: Volker Fleig 2012
Bilder von Neustadt a. Rbge. - Borstel, Ev.-luth. Friedhof
Wegbeschreibung
Lage:Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis MenillaTour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen!Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.