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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Neustadt, Friedhof Cap Arcona

Die Schiffsnamen "Cap Arcona" und "Thielbek" sind mit dieser Kriegsgräberstätte aufs engste verbunden. Bei Kriegsende, vor dem Anrücken der Alliierten, wurde das KZ Neuengamme geräumt. Beide Schiffe mit den Tausenden von Häftlingen an Bord wurden durch einen Luftangriff der Royal Air Force schwer getroffen und versenkt. An eine Rettungsaktion war bei den pausenlosen Angriffen nicht zu denken. Damals, am 3. 5. 1945, starben

7 000 Häftlinge aus 24 Nationen. Sie wurden an die Strände der deutschen Ostsee angespült. Die Zahlen im Überblick:

621 Tote in Neustadt
1128 Tote in Haffkrug-Neukoppel
812 Tote in Timmendorfer Strand
113 Tote in Niendorf
100 Tote in Neustadt, auf dem Friedhof des Landeskrankenhauses
64 Tote in Neustadt, auf dem Friedhof Nord
258 Tote in Neustadt, auf dem Friedhof Süd
100 Tote in Neustadt auf dem jüdischen Friedhof.

Auch bei der Insel Fehmarn wurden Tote angeschwemmt. Eine genaue Übersicht der in Mecklenburg-Vorpommern angeschwemmten Toten liegt noch nicht vor.

Hier befinden sich die Gräber von Kriegstoten und Euthanasierungsopfern der NS-Zeit (Aktion T4).

Bilder von Neustadt, Friedhof Cap Arcona

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.