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Nieder-Weisel
Kriegsgräberstätte Butzbach-Nieder Weisel
Auf diesem Ehrenfriedhof ruhen 534 Opfer des Zweiten Weltkrieges (1939-1945),
435 deutsche Soldaten und Zivilisten sowie 99 Ausländer.
Die Kriegsgräberstätte entstand durch einen von einer Bestattungseinheit der U.S.-amerikanischen Armee im April 1945 angelegten Militärfriedhof. Hier wurden gefallene amerikanische und deutsche Soldaten beerdigt. Die Bestatteten waren in Kämpfen im hessisch-thüringischen Grenzraum zwischen Suhl und Kassel gefallen und wurden auf leeren Versorgungsfahrzeugen der Amerikaner bis zu diesem zentralen Friedhof transportiert. Bereits im August 1945 wurden sämtliche U.S.-Soldaten (fast 900 Gefallene) exhumiert und meist nach Frankreich verbracht.
Neben den ursprünglich 439, inzwischen meist identifizierten deutschen Gefallenen lagen zunächst – auf dem nördlich benachbarten Gelände – 109 "ausländische Kriegstote". 1957 erfolgte die Zusammenbettung zu einer gemeinsamen Kriegsgräberstätte.
Bei der Mehrheit der ausländischen Kriegstoten handelt es sich um in deutscher Kriegsgefangenschaft oder bei Luftangriffen ums Leben angekommene sowjetische und polnische Staatsangehörige, die vermutlich zuletzt im Ruhrgebiet als Kriegsgefangene eingesetzt waren. Darunter sind alleine 44 unbekannte und 30 namentlich bekannte sowjetische Kriegstote, als deren Todesdatum der 23. April 1945 angegeben wird. Später wurden auch weitere im Kreis Friedberg zu Tode gekommene sowjetische und polnische Kriegsgefangene und/oder Zwangsarbeiter hierhin umgebettet. Unter den Kriegsopfern befinden sich eine Polin und ein Belgier.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hat 1952 den Friedhof würdevoll gestaltet und 1957 bzw. 1969 mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung die endgültige Gesamtanlage vorgenommen.
Nie wieder Krieg! Für Frieden und Völkerverständigung!
Magistrat der Stadt Butzbach
Bilder von Nieder-Weisel
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.