KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Nienhagen, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 31 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
Im Einzelnen:
- in einem großen und einem kleinen Gräberfeld vermutlich bis zu 30 Kinder von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiterinnen, die im Kinderlager von Papenhorst an den Folgen von Hunger, Krankheit und Verwahrlosung gestorben sind.
- in einem Einzelgrab 1 Zwangsarbeiter.
An die verstorbenen Kinder erinnert eine im Jahr 2000 von der Gemeinde aufgestellte Gedenktafel.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweise & Weiterführende Informationen
zum "Kinderlager Papenhorst" und den dortigen Zuständen siehe:
- www.birdstage.net/kgk/cgi-bin/search.cgi?v=36885
- www.cellesche-zeitung.de/S3755462/Friedhof-Nienhagen-Mahnmal-der-menschlichen-Abgruende
Bilder von Nienhagen, Ev.-luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.