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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nordenham - Blexen, Ev.- luth. Friedhof II

Auf diesem Friedhof ruhen im rückwärtigen mittleren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen und neuesten Forschungsergebnissen - insgesamt 165 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

Auf dem großen rechteckigen Kriegsgräberfeld gekennzeichnet durch ein großes Kreuz in der Mitte ruhen:
- 128 Kriegsgefangene aus der ehem. Sowjetunion. Die meisten von ihnen – 91 – starben in dem Arbeitslager in der Blexer Papenkuhle. 27 kamen im Arbeitslager der Metallwerke und 10 im Arbeitslager des Weserflug-Werks ums Leben. Sie starben in den Jahren 1941 / 1942 an Hunger, Krankheit und Arbeitsüberforderung.
- ?16 Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion,

- ?4 Zwangsarbeiter aus Polen,- ??2 Zwangsarbeiter aus den Niederlanden sowie- 4 russische Kriegsgefangene aus dem 1. Weltkrieg.Sie liegen unter dem Rasen, anonym, keine Gedenkstele nennt ihre Namen, obwohl ihre Namen und Daten sowie die Umstände ihres Todes alle bekannt sind. Zudem nennt nennt die unscheinbare Sockelplatte am Hochkreuz nur 132 ausländische Kriegsopfer ohne weitere Erklärung.Im Kontrast hierzu, die vorbildlich gepflegte Reihengrabanlage der 10 deutschen Bombentoten - meist Frauen und Kinder -, die bei einem Luftangriff am 4. August 1944 ihr Leben verloren. Sie sind unmittelbar vor den Kriegsgefangenen bestattet. Eine Hecke trennt die beiden Gräberstätten. Der Besucher gewinnt den Eindruck, dass diese Hecke mehr als nur eine räumliche Abgrenzung ist.Auch das Einzelgrab eines deutschen Soldaten, der im April 1945 starb, ist gut gepflegt.Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu Nordenhamer Rüstungsbetrieben sowie zum Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen siehe

Webseiten:
- http://www.relikte.com/brm_weserflug/

- Artikel NWZ-Online - "Todesursache Hunger und Schwäche" vom 16.11.2013

Bilder von Nordenham - Blexen, Ev.- luth. Friedhof II

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.