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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nordholz - Spieka, Ausländerfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 178 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft,

- vornehmlich Polen und Bürger der ehem. Sowjetunion, die als TBC - Kranke in einem sog. Krankensammellager, das im Jahr 1944 in der Nähe des Friedhofs eingerichtet wurde, verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

folgt!

 

 

Bilder von Nordholz - Spieka, Ausländerfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.