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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nordhorn, Städt. Nordfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Anlage rechts neben der neuen Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 47 Tote beider Weltkriege.

Im Einzelnen:
- 4 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges.
- 39 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges von Heer und Luftwaffe, gefallen in Luftkämpfen, während der Endkämpfe im Raum Schüttorf in den ersten Apriltagen 1945 oder verstorben an Krankheit oder Verwundung; 2 Soldaten blieben unbekannt.
- 1 DRK-Schwester und 1 Stabshelferin sowie
- 2 Kinder, die vermutlich bei Luftangriffen 1944 ums Leben kamen.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Nordhorn, Städt. Nordfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.