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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Northeim, Städtischer Friedhof

Auf dem städtischen Friedhof ruhen - nach Auskunft der Stadt Northeim vom 1.12.2011 - insgesamt 311 Opfer beider Weltkriege in 4 Gräberfeldern, einige aber auch in Einzelgräbern in der Friedhofsfläche:
- 46 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges im Feld 21, verstorben in Northeimer Lazaretten oder aus Kriegsgebieten oder anderen Lazaretten überführt,
- 100 deutsche Soldaten, die in den Endkämpfen im April 1945 gefallen oder in Northeimer Lazaretten verstorben sind, davon 3 ausländische Wehrmachtsangehörige im Feld 4a,
- 68 zivile deutsche Opfer im Feld 8a - Frauen, Männer und Kinder - von Luftangriffen 1944 sowie 2. März und 7. April 1945 auf das Bahnhofsgelände, dabei 8 Northeimer Feuerwehrmänner, Opfer eines Jabo-Angriffs am 27.03.1945
- 87 Zwangsarbeiter/Innen & Kriegsgefangene polnischer, russischer, ukrainischer und serbischer Nationalität in den Feldern 6a & b, von denen 30 nach Kriegsende in der Zeit von 1945 - 48 als sog. DPs in Northeim verstorben sind, darunter auch mehrere Kinder.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden:

- Geschichts- & Erinnerungstafel mit Friedhofsplan sowie Pulttafeln an den einzelnen Gräberfeldern, aufgestellt 2013

- Zu den Kämpfen um die Stadt Northeim Anfang April 1945 siehe:

  *Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...Bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, S.196ff, S.364ff.

- Zur Zwangsarbeit, dem Lagersystem sowie zum Schicksal der Zwangsarbeiter in Northeim und Umgebung siehe Webseiten:

* www.erinnernsuedniedersachsen.de/orte-n-z-northeim-3.html

* www.zwangsarbeit-in-niedersachsen.eu/de - interaktive Landkarte Zwangsarbeit Northeim

Bilder von Northeim, Städtischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.