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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Oldenburg, Kath. Friedhof Ammerländer Heerstr.

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 gepflegten Gräberstätten sowie in einzelnen Gräbern in der Friedhofsfläche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 153 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- 1 Gräberfeld in Friedhofsmitte rechts vom Hauptweg mit 28 deutschen Soldaten sowie 3 französischen, 3 russischen, 1 belgischen und 1 serbischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges sowie 21 deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Es ist zu erreichen, wenn man den Haupteingang Kapelle nimmt, dort auch Parkplatz und dem mit Linden bepflanzten Hauptweg ca 70 m folgt.
- 1 Gräberfeld mit insgesamt 96 ausländischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern - meist polnische und litauische Staatsangehörige, die im Zeitraum 1942 - 1949 in deutschen Lagern in Oldenburg und nach Kriegsende in Ausländerlagern für Displaced Persons (DP's) in Oldenburg Hahn und Wehnen verstorben sind. 30 unbekannt gebliebene ruhen in einem, mit einem Gedenkstein gekennzeichnetem Sammelgrab.
Folgt man dem Hauptweg weiter bis zur rückwärtigen Friedhofsgrenze und nimmt den letzten linken Querweg, so erreicht man auch dieses Gräberfeld.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Nationalsozialismus, zur Zwangsarbeit in der Region Oldenburg sowie zum Schicksal von Zwangsarbeiterkindern

siehe die im Bibliotheks- & Informationssystem der Universität Oldenburg angebotenen PDF-Dok:

sowie

- www.oldenburg.de/microsites/freizeitstaetten/kulturzentrum/geschichte.html

und

Oldenburger Stachel, Ausgabe 6/97

 

 

Bilder von Oldenburg, Kath. Friedhof Ammerländer Heerstr.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.