KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Oldenburg - Osternburg, Alter Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in 2 gepflegten Gräberfeldern links an der Kirche und hinten rechts am Eingang Eckartstr. - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 59 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:
Gräberstätte an der Kirche:
-27 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges - kenntlich durch Grabkissen - , 1914 - 1921 in Lazaretten/Krankenhäusern in Oldenburg u. anderen Orten an ihren Verwundungen oder Krankheit verstorben;
- 15 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges - kenntlich durch Grabkreuze - , 1940 - 1944 ebenfalls in Oldenburger oder anderen Lazaretten verstorben.
Gräberstätte am rückwärtigen Eingang:
- 2 deutsche Soldaten, 1 Zivilperson und 1 15-jähriger Reichsbahnlehrling, ums Leben gekommen Anfang Mai 1945 sowie
- 13 Osternburger Zivilpersonen, darunter eine 7-köpfige Familie, alle Opfer eines Luftangriffes am 23. September 1943.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zu den Bombenangriffen auf Oldenburg
siehe:
- Wikipedia - Luftangriffe auf Oldenburg
Bilder von Oldenburg - Osternburg, Alter Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.