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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Oldenburg - Osternburg, Alter Jüdischer Friedhof Dedestr.

Auf dem - seit dem Jahr 2000 gesclhlossenen - alten jüdischen Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 54 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene, die im Verlauf des Jahres 1942/44 in Oldenburger Kriegsgefangenenlagern an Unterernährung und Krankheit gestorben sind. Ein Gedenkstein aus dem Jahr 1950 erinnert an ihr Schicksal.

Hinweis: Der Friedhof ist verschlossen. Besucher erhalten den Schlüssel bei der Feuerwache 2, Schützenhofstr. 14

Fotos: Marco Wingert 2012

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

siehe:

Zum jüdischen Friedhof:

- www.nwzonline.de Artikel vom 05.11.2013 "Unbekannte Tote erhalten Namen zurück"

Zur Zwangsarbeit in Oldenburg allgemein:

- www.stachel.de , Ausgabe 6/97 "Zwangsarbeiter in Oldenburg"

- www.oops.uni-oldenburg.de

hier: Hoffmann, Katharina and Lembeck, Andreas (1999) "Nationalsozialismus und Zwangsarbeit in der Region Oldenburg" - Volltext als PDF-Version

Bilder von Oldenburg - Osternburg, Alter Jüdischer Friedhof Dedestr.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.