KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Oldenburg - Osternburg, Neuer Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 36 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 2 gepflegten Reihengrabanlagen.
Im Einzelnen:
Gräberanlage Am Hauptweg links vorderer Friedhofsteil:
- 16 deutsche Soldaten von Heer , Marine und Luftwaffe, in Oldenburger Lazaretten verstorben oder durch Luftangriffe ums Leben gekommen,
- 3 deutsche Zivilpersonen, darunter 1 Schulkind
- 5 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter - 2 unbekannte sowie 3 namentlich bekannte Bürger aus der ehem. Sowjetunion
Gräberanlage im hinteren Teil, rechts hinter dem Rondell:
- 1 Unbekannter
- 11 deutsche Soldaten von Heer und Marine, in Oldenburger Lazaretten verstorben oder nach hier überführt.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Oldenburg - Osternburg, Neuer Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.