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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Olmütz / Olomouc

In Olmütz ruhen ca. 800 deutsche Soldaten, deren Gräber größtenteils erhalten sind. Ein Großteil davon blieb als freie Rasenfläche eines Gräberblockes erkennbar. Dieses Grabfeld wurde 2002/2003 hergerichtet. An drei Seiten erhielt es eine Hainbuchenhecke und einen neuen Rasen mit Symbolkreuzgruppen. Direkt am Hauptweg entstand ein Gedenkplatz mit Hochkreuz.

Die Namen, Daten und Dienstgrade der Toten, die in zehn Bronzegusstafeln eingelassen sind, liegen auf Granit-Pultsteinen am Gedenkplatz.

Auf Wunsch der Friedhofsdirektion wurden die Erschließungswege nicht befestigt, da noch Sommerwasserleitungen verlegt werden sollen.

Neu gepflanzte Linden rahmen das Grabfeld entlang der Friedhofsmauer ein. Die Bauarbeiten endeten im Frühjahr 2003.

Die Einweihung fand am 13. Juni 2003 statt.

Öffnungszeiten:

Jan., Feb., Nov., Dez. 7.00 - 17.00 Uhr
März, Apr. 7.00 - 18.00 Uhr
Mai,Sept., Okt. 7.00 - 19.00 Uhr
Jun., Jul., Aug. 7.00 - 20.00 Uhr

Bilder von Olmütz / Olomouc

Wegbeschreibung

Der städtische Friedhof befindet sich im Stadtteil Neredin, im Westen der Stadt.Von Brno auf der Straße Nr. 46 (E 462, Autobahn D 1) kommend (Brnenska) kurz hinter dem Ortsschild nach links in die Hranicni einbiegen (Straßenbahntrasse), weiter geradeaus - dann Okruzni - bis zur Trida Miru fahren; ca. 3 km.Dort die Straßenbahngleise queren, links die Böschung hinauffahren und vor dem Friedhof parken.Den Friedhof durch den Haupteingang betreten, nach links zum kleinen Friedhofsgebäude (heute Blumengeschäft) wenden, daran vorbeigehen und danach ca. 30 m liegt in der Gruppe D am Friedhofsrand der deutsche Soldatenfriedhof.In der benachbarten Gruppe 22 ruhen sowjetische und weitere alliierte Gefangene.49°35'45.08"N; 17°13'18.13"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Weitere Informationen
  • Tschechische Republik

Landesinformation für Tschechische Republik

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt. Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Eger werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt. Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich. Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein. Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.

Kriegsgräberabkommen in Tschechische Republik

27.02.1992 Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (BGBI. 1992 II S. 463 ff)