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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Osnabrück - Eversburg, Eversburger Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 163 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 163 Kriegsgefangene des ehem. Jugoslawien, untergebracht im sog. Offiziersgefangenenlager Eversheide (OfLag VI C).
Mehrere der Gefangenen wurden in den Jahren 1942 - 1944 von deutschem Wachpersonal erschossen. Weitere starben durch Krankheit.
Am 6. 12. 1944 kamen 118 Gefangene bei einem alliierten Luftangriff auf Osnabrück ums Leben.

Fotos: Friedhofsverwaltung Osnabrück 2012

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den jugoslawischen Kriegsgefangenen im Lager Eversheide siehe folgende Webseiten:

- Wikipedia - OfLag VIC

- Wikipedia - Luftangriffe Osnabrück

- Artikel NOZ  "Die Serben sind schlecht zu behandeln" vom 10.11.2012 (PDF-Dok)

- www.bikult.de/Serbisch-orthodoxeKirche in Eversburg

 - Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde Osnabrück

Bilder von Osnabrück - Eversburg, Eversburger Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.