KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Osnabrück - Haste, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 48 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- deutsche Soldaten, die in den Jahren 1942 - 1946 durch Feindeinwirkung sowie in Osnabrücker und Haster Reservelazaretten an Krankheit und Verwundung starben;
- Zivilpersonen aus Haste und Osnabrück - Frauen, Männer und Kinder - sowie einige Flüchtlinge aus den Ostgebieten, die in den schweren Luftangriffen auf Osnabrück 1944 / 45 ihr Leben verloren
Fotos: Friedhofsverwaltung Osnabrück 2012
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Luftangriffen auf Osnabrück
siehe
Bilder von Osnabrück - Haste, Kath. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.