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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Osnabrück, Johannis - Friedhof

Auf diesem historischen Friedhof, der im Jahr 2015 entwidmet werden soll, ruhen in 2 gepflegten Gräberfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 475 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

Gräberstätte Erster Weltkrieg im hinteren linken Teil in Abt. V:
- 296 deutsche Soldaten in Osnabrücker und anderen Lazaretten verstorben oder aus Kriegsgebieten nach hier überführt sowie
- russische, serbische und finnische Kriegsgefangene

Gräberstätte für Osnabrücker Bombenopfer im rechten alten Teil in Abt. I:
- 178 deutsche Soldaten, Wehrmachtsgefolge, Reichsbahnpersonal und Zivilpersonen - Frauen, Männer und Kinder, die bei den schweren Bombenangriffen auf die Stadt 1943 - 45 ums Leben kamen.

Fotos: Friedhofsverwaltung Osnabrück 2012

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Luftangriffen auf Osnabrück

siehe

- Wikipedia - Luftangriffe Osnabrück

Bilder von Osnabrück, Johannis - Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.