KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Osnabrück, Schinkeler Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld in der Nähe der Trauerhalle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 88 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- insgesamt 88 deutsche Soldaten, Angehörige des Reichsarbeitsdienstes (RAD), der Reichsbahn sowie Zivilpersonen - Frauen, Männer und Kinder, die bei den vielen alliierten Bombenangriffen auf Osnabrück und das nahe Umland in den Jahren 1942 - 1945 ihr Leben verloren
Fotos: Friedhofsverwaltung Osnabrück 2012
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Luftangriffen auf Osnabrück
siehe
Bilder von Osnabrück, Schinkeler Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.