KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Osterburg
1980 wurde Am Weinberg in Arbeitseinsätzen von Betriebsbelegschaften und Einwohnern Osterburgs eine Kreis-Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus erreichtet, projektiert vom VEB Kreisbau. Inmitten einer hohen Quadersteinmauer trägt ein gemauerter Obelisk, gekrönt von einer Flammenschale, die Schrifttafel Ruhm und Ehre den Opfern des Faschismus / den Lebenden zur Mahnung.
Auf dem Friedhof wurden in drei Gemeinschaftsgräbern neun vermutlich polnische Zwangsarbeiter beigesetzt. Die sterblichen Überreste der gleichfalls hier bestatteten französischen und italienischen Zwangsarbeiter wurden nach Kriegsende in ihre Heimatländer überführt.
Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.