KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Ostercappeln, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 43 Tote des Zweiten Weltkrieges in 2 Gräberfeldern:
- im vorderen Teil rechts vom unteren Hauptweg die Gräberstätte für insgesamt 24 namentlich bekannten und 2 unbekannten deutschen Soldaten sowie 3 Wehrmachtshelferinnen. Sie starben Anfang April 1945 bei Luftangriffen und während der Kampfhandlungen im Raum um Ostercappeln oder erlagen später ihren Verwundungen;
- ebenfalls im vorderen Teil links vom oberen Hauptweg eine Sammelgrabstätte für 12 serbische kriegsgefangene Offiziere, die während eines Gefangenentransportes bei einem britischen Luftangriff am 30. 03.1945 in der Nähe von Ostercappeln ums Leben kamen.
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationen und Quellenhinweise zu diesem Friedhof und zum Schicksal der hier Ruhenden siehe:
- Onlineprojekt Gefallenendenkmäler - Kriegsgräber Ostercappeln
- zu den serbischen Kriegsgefangenen siehe WebSeite www.bikult.de/Serbisch-Orthodoxe Kirche (PDF-Dok)
Bilder von Ostercappeln, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.