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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ottersberg - Otterstedt, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen im rückwärtigen Teil beiderseits des Denkmals - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 3 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges sowie 1 ziviler Bürger, 1 Schüler und 1 Kind aus Otterstedt. Sie starben zwischen dem 24. und 27. April 1945 während der letzten Kämpfe in diesem Raum. Einer der jungen Soldaten, die auf diesem Friedhof begraben sind - Alfred Schmidt -, wurde wegen Desertation von einem Feldgericht zum Tode verurteilt und am 27. April in Eckstever erschossen. Ein weiterer, ursprünglich hier bestatter Soldat, der ebenfalls zum Tode verurteilt und in Eckstever hingerichtet wurde, ist später an seinen Heimatort überführt worden.

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationen zur Hinrichtung in Eckstever 1945 siehe

- Artikel Kreiszeitung vom 19.03.2011 - "Todesurteil auf Acker vollstreckt"

Bilder von Ottersberg - Otterstedt, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.