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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ovelgönne - Oldenbrok, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
In einem Gemeinschaftsgrab, gekennzeichnet durch eine Namensstele rechts neben der Kirche:
- 2 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, verstorben 1916 & 1918 sowie
- 3 Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, 2 von ihnen blieben unbekannt.

Unweit davon 1 Gemeinschaftgrab für 3 deutsche Soldaten, die 1941, 43 & 1945 in Lazaretten verstorben und überführt wurden sind.

In der Nähe dieser Gräber 1 Einzelgrab eines deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918

Dieses Grab und das Gemeinschaftsgrab der russischen/sowjetischen Soldaten/Zwangsarbeiter hinterlassen beim Besucher einen lieblosen und nicht sonderlich gepflegten Eindruck.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Ovelgönne - Oldenbrok, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.